Allesparat
Prüfpflicht

Aufzugsprüfung verwalten: ZÜS-Frist nach BetrSichV

Intervall
alle 12 Monate
Rechtsgrundlage
BetrSichV §16 · TRBS 1201-4
Wer prüft?
qualifizierter Fachbetrieb

Worum geht es?

Wer eine Aufzugsanlage betreibt — auch als Mieter mit übernommener Betreiberpflicht — muss sie wiederkehrend durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) prüfen lassen. Grundlage: BetrSichV §16 und TRBS 1201 Teil 4. Ohne gültige Prüfplakette darf der Aufzug nicht betrieben werden.

Was passiert bei Versäumnis?

Der Betrieb eines Aufzugs ohne gültige ZÜS-Prüfung ist eine Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern — und bei einem Unfall ein massives Haftungsrisiko. Behörden dürfen die Anlage stilllegen.

So hilft dir Allesparat

  • Frist im Blick: Haupt- und Zwischenprüfung mit automatischer Erinnerung — nie wieder eine abgelaufene Plakette im Aufzug.
  • ZÜS-Termin organisieren: Geprüft wird durch die zugelassene Überwachungsstelle. Allesparat organisiert, die ZÜS prüft.
  • Bescheinigung archiviert: Prüfbescheinigungen digital und für Behörde, Verwalter oder BG sofort teilbar.

Häufige Fragen

Wie oft muss ein Aufzug geprüft werden?

Die Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (z. B. TÜV, DEKRA) findet in der Regel jährlich statt; dazwischen liegt eine Zwischenprüfung. Das exakte Intervall legt die Gefährdungsbeurteilung fest.

Was ist eine ZÜS?

Eine zugelassene Überwachungsstelle — nur sie darf überwachungsbedürftige Anlagen wie Aufzüge prüfen. Die bekanntesten sind TÜV und DEKRA.

Zuletzt aktualisiert: 18.07.2026

Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.