UVV-Prüfung Firmenfahrzeuge verwalten: Jahresfrist nach DGUV V70
- Intervall
- alle 12 Monate
- Rechtsgrundlage
- DGUV V70
- Wer prüft?
- qualifizierter Fachbetrieb
Worum geht es?
Jedes betrieblich genutzte Fahrzeug — vom Transporter bis zum Firmen-Pkw — muss jährlich nach DGUV Vorschrift 70 durch einen Sachkundigen geprüft werden. Viele Betriebe verwechseln das mit der HU: Die UVV-Prüfung ist eine eigene, zusätzliche Pflicht.
Was passiert bei Versäumnis?
Nach einem Unfall mit einem Firmenfahrzeug prüft die BG, ob das Fahrzeug ordnungsgemäß geprüft war. Ohne UVV-Nachweis drohen Regressforderungen, dazu kommt das versicherungsrechtliche Risiko.
So hilft dir Allesparat
- Frist je Fahrzeug im Blick: Jahresfrist mit automatischer Erinnerung — unabhängig vom HU-Termin.
- Sachkundigen organisieren: Viele Werkstätten bieten die UVV-Prüfung an. Allesparat organisiert, der Sachkundige prüft.
- Nachweise archiviert: Prüfprotokolle je Fahrzeug digital und datiert.
Häufige Fragen
Wie oft ist die UVV-Prüfung für Fahrzeuge fällig?
Mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen — zusätzlich zur HU. Grundlage ist die DGUV Vorschrift 70.
Ersetzt die HU (TÜV) die UVV-Prüfung?
Nein. HU und UVV-Prüfung sind getrennte Pflichten: Die HU prüft die Verkehrssicherheit, die UVV-Prüfung die Arbeitssicherheit des Fahrzeugs als Arbeitsmittel.
Zuletzt aktualisiert: 18.07.2026
Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.