Leiterprüfung verwalten: jährliche Frist nach DGUV 208-016
- Intervall
- alle 12 Monate
- Rechtsgrundlage
- DGUV I 208-016 · DIN EN 131
- Wer prüft?
- qualifizierter Fachbetrieb
Worum geht es?
Jede Leiter und jeder Tritt im Betrieb muss mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden — von der Trittleiter im Lager bis zur Anlegeleiter. Leiterstürze verursachen jedes Jahr tausende schwere Arbeitsunfälle; die Prüfung findet Schäden, bevor etwas passiert.
Was passiert bei Versäumnis?
Nach einem Leiterunfall ist die erste Frage der Berufsgenossenschaft: Wann wurde die Leiter zuletzt geprüft? Ohne Nachweis wird es eng: Die Konsequenzen reichen bis zur persönlichen Haftung.
So hilft dir Allesparat
- Frist im Blick: Prüfdatum erfassen, automatisch an die Jahresfrist erinnert werden.
- Prüfung organisieren: Die Prüfung übernimmt eine befähigte Person — z. B. ein Prüfdienstleister, oft im Paket mit DGUV V3 oder Regalinspektion. Allesparat organisiert, geprüft wird durch Qualifizierte.
- Nachweis archiviert: Prüfprotokoll digital im Archiv, jederzeit vorzeigbar.
Mehr Hintergrund: Leiterprüfung — Intervall und Vorschrift
Häufige Fragen
Wie oft müssen Leitern geprüft werden?
Mindestens jährlich durch eine befähigte Person, bei intensiver Nutzung öfter. Grundlage: BetrSichV und DGUV Information 208-016.
Muss die Prüfung dokumentiert werden?
Ja — ohne Prüfprotokoll oder Leiterkartei gilt die Prüfung als nicht erfolgt.
Zuletzt aktualisiert: 18.07.2026
Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.