Leiterprüfung: Intervall, Vorschrift und wer prüfen darf
Zuletzt aktualisiert: 18.07.2026 · Allesparat Redaktion
Leitern und Tritte müssen mindestens einmal pro Jahr durch eine befähigte Person geprüft werden. So verlangen es die Betriebssicherheitsverordnung und die DGUV Information 208-016. Das gilt für jede Leiter im Betrieb, von der Trittleiter im Lager bis zur Anlegeleiter des Hausmeisters.
Warum ausgerechnet Leitern?
Stürze von Leitern verursachen jedes Jahr über 20.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle in Deutschland, viele davon schwer. Die häufigsten Ursachen: beschädigte Holme, fehlende Füße, ausgeleierte Gelenke. Genau das deckt die jährliche Prüfung auf, bevor etwas passiert.
Was wird geprüft?
- Holme und Sprossen: Risse, Verformungen, scharfe Kanten
- Leiterfüße: vorhanden, unbeschädigt, rutschhemmend
- Gelenke und Beschläge: Funktion, Verschleiß, Spreizsicherung
- Kennzeichnung: Herstellerangaben und Benutzungshinweise lesbar
Das Ergebnis wird dokumentiert (Prüfprotokoll oder Leiterkartei) und die Leiter erhält eine Prüfplakette mit dem nächsten Termin.
Intern prüfen oder Fachbetrieb beauftragen?
Die Leiterprüfung darf jede befähigte Person durchführen — ein Tagesseminar reicht als Qualifikation. Für Betriebe mit vielen Leitern kann sich das lohnen. Kleinbetriebe mit zwei, drei Leitern fahren meist besser, die Prüfung im Paket mit anderen Prüfungen (z. B. DGUV V3 oder Regalinspektion) an einen Dienstleister zu geben: ein Termin, alle Nachweise.
Die Frist im Griff behalten
Das Problem ist selten die Prüfung selbst, sondern das Erinnern: Ein Jahr später weiß niemand mehr, wann die Plakette abläuft. Mit Allesparat trägst du das Prüfdatum einmal ein und bekommst rechtzeitig eine Erinnerung; das Protokoll liegt digital im Archiv, bereit für die nächste BG-Kontrolle.
Häufige Fragen
Wie oft müssen Leitern geprüft werden?
Mindestens einmal jährlich — bei intensiver Nutzung (z. B. täglicher Baustelleneinsatz) auch öfter. Grundlage sind Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016.
Wer darf Leitern prüfen?
Eine 'befähigte Person' — also jemand mit ausreichender Fachkenntnis, z. B. durch ein kurzes Seminar zum Leiterprüfer. Das kann ein externer Dienstleister sein oder ein geschulter eigener Mitarbeiter.
Muss die Leiterprüfung dokumentiert werden?
Ja. Ohne Dokumentation gilt die Prüfung als nicht erfolgt. Üblich sind Prüfplakette an der Leiter plus Prüfprotokoll oder Leiterkartei.
Was passiert mit defekten Leitern?
Sofort der Benutzung entziehen — kennzeichnen und reparieren lassen oder entsorgen. Leiterunfälle gehören zu den häufigsten schweren Arbeitsunfällen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen und Pflichten können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.