Anschlagmittel prüfen: Jahresfrist nach DGUV Regel 100-500
Zuletzt aktualisiert: 19.07.2026 · Allesparat Redaktion
Anschlagmittel — von der Rundschlinge bis zur Kette — müssen einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Grundlage ist die DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8. Zusätzlich ist eine Sichtprüfung vor jeder Benutzung durch den Anwender vorgeschrieben — beide zusammen ergeben den vollständigen Schutz.
Warum die Prüfung so wichtig ist
Ein reißendes Anschlagmittel kann bei mehreren hundert Kilo Last schwerste Verletzungen verursachen. Die häufigsten Ursachen sind nicht plötzliche Materialfehler, sondern schleichender Verschleiß, den ein geübtes Auge sofort erkennt:
- Drahtbrüche bei Drahtseilstroppen,
- Einschnitte, Schmelzstellen oder Verhärtungen bei Rundschlingen,
- Kettenglieder mit Längung über 5 %,
- verformte Haken, überlastete Verbindungsglieder.
Genau diese Punkte prüft die befähigte Person systematisch — und sortiert alle Mittel aus, die auch nur einen Ablegereife-Grund erfüllen.
Der Prüfablauf in der Praxis
- Alle Anschlagmittel werden zusammengetragen und sortiert (nach Art und Prüftermin).
- Jedes Mittel bekommt eine eindeutige Kennnummer, falls noch nicht vorhanden.
- Sicht- und Maßprüfung nach den Kriterien der DGUV R 100-500.
- Ergebnis im Prüfbuch (oder Prüfliste) mit Datum und Prüfer.
- Prüfmarker oder farbiger Anhänger am Mittel — meist ein rotierender Jahresfarbcode (z. B. jährlich wechselnd blau, gelb, rot, grün).
Wer ist „befähigte Person"?
Nicht jeder Kranführer ist eine befähigte Person. Voraussetzung ist eine Ausbildung mit theoretischen und praktischen Anteilen (in der Regel ein 1–2-tägiger Kurs bei einem Bildungsträger oder Hersteller). Kleine Betriebe lassen die Jahresprüfung deshalb typischerweise durch einen externen Fachbetrieb machen.
Sonderfall: Mietkran und Fremdgeräte
Wenn ein Kranvermieter Anschlagmittel mitliefert, ist die Prüfpflicht klar beim Vermieter. Bei eigenen Anschlagmitteln, die am Mietkran verwendet werden, bleibt sie beim Betrieb.
Nachweise dauerhaft archivieren
Prüfnachweise für Anschlagmittel sind ein häufiger Streitpunkt bei Versicherungsschäden: „Wann wurde die Rundschlinge zuletzt geprüft?" Ohne datierten Nachweis wird die Diskussion mühsam. Mit Allesparat landet der Prüfbericht direkt nach dem Termin im digitalen Archiv und die nächste Fälligkeit steht automatisch im Kalender.
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Häufige Fragen
Welche Anschlagmittel sind prüfpflichtig?
Alle Anschlag- und Lastaufnahmemittel für Hebezeuge: Rundschlingen, Hebebänder, Ketten, Drahtseilstroppen, Hebeklemmen, C-Haken u. ä. — auch selten benutzte.
Wie oft?
Mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8. Sicht- und Funktionsprüfung vor jeder Nutzung durch den Anwender ist zusätzlich Pflicht.
Was ist 'Ablegereife'?
Der Zustand, bei dem ein Anschlagmittel wegen Verschleiß, Beschädigung oder Überlastung nicht mehr genutzt werden darf. Die konkreten Kriterien (z. B. Drahtbrüche pro Seillänge) stehen in der DGUV R 100-500.
Muss die Prüfung dokumentiert werden?
Ja — Prüfliste oder Prüfbuch pro Anschlagmittel, außerdem Kennzeichnung mit farbigem Prüfmarker oder Anhänger, der den nächsten Prüftermin anzeigt.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen und Pflichten können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.