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PSA gegen Absturz: Jahresprüfung nach DGUV Regel 112-198

Zuletzt aktualisiert: 19.07.2026 · Allesparat Redaktion

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Grundlage sind die DGUV Regel 112-198, die DGUV Grundsatz 312-906 und die Herstellerangaben. Zusätzlich prüft der Anwender die PSA vor jeder Benutzung selbst.

Was zur PSA gegen Absturz gehört

Nicht nur der Auffanggurt selbst — das komplette System:

  • Auffanggurt (Hüft-/Brustgurt),
  • Verbindungsmittel (Seil, Band, Kernmantelseil),
  • Falldämpfer (Reißelement),
  • Höhensicherungsgerät (Selbstretter, Rückholgerät),
  • Anschlagpunkte (Ankersysteme, temporäre Sicherungen).

Jedes Teil hat eine eigene Kennnummer und einen eigenen Prüfeintrag.

Warum bei PSA die jährliche Prüfung so ernst ist

Ein Absturz aus mehr als 3 Metern ist ohne funktionierende PSA fast sicher tödlich. Textilien altern durch UV, Chemikalien und mechanische Belastung; Metallteile durch Korrosion und Verschleiß. Ein Riss im Gurtband, den man nur bei genauem Hinsehen erkennt, kann im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen.

Die Sachkundigenprüfung ist deshalb explizit vorgeschrieben und darf nicht durch die Sichtkontrolle des Anwenders ersetzt werden.

Ablegereife: die häufigsten Gründe

BauteilTypische Ablegegründe
GurtbandSchnitte, Chemikalienflecken, ausgeblichene Stellen
Nähteoffene, gerissene, ausgeleierte Naht
KarabinerVerformung, defekte Verriegelung, Rost
FalldämpferReißelement ausgelöst, sichtbar geöffnet
HöhensicherungBlockade, ausgelöst, verschmutzt, Seilbeschädigung

Erkennt der Sachkundige nur einen dieser Punkte, wird das Teil ausgesondert. Reparaturen sind bei PSA meist nicht zulässig — Austausch ist der Regelfall.

Dokumentation ist Pflicht

Jede PSA hat ein Prüfbuch, in dem alle Prüfungen, besondere Ereignisse (z. B. Belastung nach Sturz) und die Aussonderung dokumentiert werden. Ohne dieses Prüfbuch gilt die PSA im Streitfall als nicht geprüft — mit allen Konsequenzen für Versicherung und Haftung.

Sachkundigenprüfung + digitales Prüfbuch

Weil das Prüfbuch pro PSA-Teil geführt wird und sich schnell dutzende Einträge sammeln, ist die Verwaltung im Ordner mühsam. Mit Allesparat legst du deine PSA einmal ab, laden Prüfberichte digital hoch und behältst Fristen ohne Excel-Chaos im Griff.

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Häufige Fragen

Wie oft muss PSA gegen Absturz geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen — Grundlage: DGUV Regel 112-198 und Herstellerangaben. Zusätzlich Sichtprüfung vor jeder Benutzung durch den Anwender.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Ein Sachkundiger nach DGUV R 112-198, häufig ein hersteller­geschulter Prüfer beim Anbieter oder ein zertifizierter Fachbetrieb für PSA.

Wie lange darf ich einen Auffanggurt benutzen?

Die maximale Gebrauchsdauer legt der Hersteller fest — üblich sind 6 bis 10 Jahre ab Herstellungsdatum, je nach Belastung auch weniger. Ablegereife tritt oft vorher ein.

Was zählt als Sturzbelastung?

Jeder Sturz in das PSA-System — auch wenn er glimpflich verlief. Nach einem Sturz muss die PSA sofort ausgesondert und geprüft werden; oft ist sie danach ablegereif.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen und Pflichten können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.