Allesparat
Prüfpflicht

Sicherheitsbeleuchtung prüfen: Jahresfrist nach DIN EN 50172

Intervall
alle 12 Monate
Rechtsgrundlage
DIN EN 50172 · ASR A3.4/7
Wer prüft?
qualifizierter Fachbetrieb

Worum geht es?

Not- und Sicherheitsbeleuchtung muss genau dann funktionieren, wenn der Strom ausfällt. Deshalb schreibt die DIN EN 50172 eine jährliche Hauptprüfung vor, bei der die Batterieanlage über die volle Bemessungsdauer getestet wird — plus regelmäßige kurze Funktionstests.

Was passiert bei Versäumnis?

Fluchtwege ohne funktionierende Notbeleuchtung sind ein schweres Sicherheitsrisiko und ein klassischer Befund bei Brandschauen und BG-Begehungen. Kommt es zu Brand oder Evakuierung, haftet die Geschäftsführung, wenn die Prüfungen nicht nachweisbar sind.

So hilft dir Allesparat

  • Frist im Blick: Jahresprüfung erfassen, automatische Erinnerung vor Fälligkeit.
  • Fachbetrieb organisieren: Die Prüfung übernimmt ein Elektro-Fachbetrieb. Allesparat organisiert, der Fachbetrieb prüft.
  • Prüfbericht archiviert: Nachweise digital, datiert und teilbar für Brandschau und BG.

Häufige Fragen

Wie oft muss die Sicherheitsbeleuchtung geprüft werden?

Die jährliche Hauptprüfung (Bemessungsbetriebsdauer-Test) durch eine Fachkraft; dazu kommen kürzere Funktionstests, die je nach Anlage wöchentlich bis monatlich fällig sind.

Betrifft mich das überhaupt?

Sobald deine Betriebsstätte eine Sicherheits- oder Notbeleuchtung hat — etwa in Fluchtwegen, fensterlosen Räumen oder Verkaufsstätten — sind die Prüfungen Pflicht.

Zuletzt aktualisiert: 18.07.2026

Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.