Sicherheitsbeleuchtung prüfen: Fristen nach DIN EN 50172
Zuletzt aktualisiert: 19.07.2026 · Allesparat Redaktion
Notlicht- und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen müssen monatlich per Funktionstest und einmal jährlich mit voller Bemessungs-Betriebsdauer geprüft werden. Grundlagen sind die DIN EN 50172, die ArbStättV und die Arbeitsstättenregel ASR A3.4/3. Ohne funktionierende Notbeleuchtung ist kein sicherer Fluchtweg möglich — deshalb ist die Prüfpflicht so kleinteilig.
Zwei Prüfebenen — nicht verwechseln
| Prüfung | Intervall | Umfang |
|---|---|---|
| Sichtprüfung / Funktionstest | monatlich | Umschaltung auf Netzausfall, alle Leuchten brennen? Betrieb ca. 15 Minuten |
| Betriebsdauerprüfung | jährlich | volle Nennbetriebsdauer (1 h oder 3 h) — testet die Batteriekapazität |
Zusätzlich gibt es Wartungsvorschriften nach Herstellerangaben — bei Zentralbatterie-Anlagen typisch alle 5 Jahre Batterietausch.
Warum die Monatsprüfung so leicht vergessen wird
Die monatliche Prüfung besteht praktisch aus einem Knopfdruck: Testtaster drücken, kurz warten, prüfen ob alle Notleuchten leuchten. Trotzdem wird sie oft übersehen, weil niemand sich zuständig fühlt oder das Prüfbuch irgendwo im Keller liegt.
Praktikabel wird das erst, wenn eine feste Verantwortlichkeit im Betrieb benannt ist und das Datum in einem System landet, das erinnert. Ohne System schleicht sich die Frist genauso weg wie die Feuerlöscher-Wartung.
Was in der Jahresprüfung wirklich passiert
Die Bemessungs-Betriebsdauerprüfung ist der eigentliche Belastungstest: Die Notstromversorgung wird eingeschaltet und die Beleuchtung muss die volle vorgesehene Zeit — meist 1 Stunde, bei größeren Gebäuden 3 Stunden — durchhalten. Fallen dabei einzelne Leuchten aus, ist in der Regel eine Akku- oder LED-Diode am Ende ihrer Lebensdauer.
Das Ergebnis kommt ins Prüfbuch. Dieses Prüfbuch ist bei jeder Brandschau zu zeigen — fehlt es oder ist es lückenhaft, wird das als schwerer Organisationsmangel gewertet.
Fristen und Nachweise digitalisieren
Wer Monats- und Jahresprüfung mit Prüfbuch, Wartungsprotokollen und Batterietausch-Nachweisen im Blick behalten will, kommt mit Papier kaum noch aus. Mit Allesparat laufen die Prüftermine automatisch mit — inklusive Erinnerung und digitalem Archiv aller Nachweise.
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Häufige Fragen
Wie oft muss die Sicherheitsbeleuchtung geprüft werden?
Monatlich ein Funktionstest (Umschaltung auf Notstrom, Prüfung ob Leuchten brennen), jährlich eine Betriebsdauerprüfung mit voller Bemessungsdauer (meist 1 oder 3 Stunden). Grundlage: DIN EN 50172.
Wer darf die Prüfung machen?
Die monatliche Sichtprüfung kann jede eingewiesene Person übernehmen. Die jährliche Betriebsdauerprüfung sollte von einer Elektrofachkraft dokumentiert werden.
Was ist ein Prüfbuch?
Ein durchlaufendes Protokoll aller Prüfungen — Datum, Prüfer, Ergebnis. Bei modernen Anlagen mit Zentralbatterie protokollieren viele Systeme das automatisch.
Was passiert bei einer fehlgeschlagenen Prüfung?
Defekte Leuchten müssen kurzfristig instand gesetzt werden — bei einem größeren Ausfall der Anlage kann die Nutzung des Gebäudes bis zur Behebung untersagt werden.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen und Pflichten können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.