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Brandschutztüren prüfen: Jahresfrist nach DIN 14677 erklärt

Zuletzt aktualisiert: 19.07.2026 · Allesparat Redaktion

Brandschutztüren mit Feststellanlage (offengehaltene Türen mit Rauchmelder) müssen mindestens einmal jährlich durch eine Fachkraft nach DIN 14677 geprüft werden. Die normale Brandschutztür ohne Feststellung braucht keine Jahresprüfung, wohl aber die regelmäßige Sichtkontrolle auf freie Beweglichkeit und intaktes Selbstschließen.

Was genau prüfen lassen?

Der Prüfumfang nach DIN 14677 unterscheidet zwei Kategorien:

BauteilWas wird geprüft
Türblatt und ZargeFreigängigkeit, Dichtungen, Selbstschließer, Verriegelung
FeststellanlageAuslösezentrale, Rauchmelder, Haftmagnet, Freigabetaste, Verkabelung
Auslösewegschließt die Tür bei Rauch tatsächlich vollständig?

Der Test der Auslösung erfolgt in der Regel mit einem Prüfaerosol — ein harmloser Nebel, der einen Rauchmelder simuliert.

Warum das ein neuralgischer Punkt bei Brandschauen ist

Verkeilte Feuertüren gehören zu den häufigsten Beanstandungen bei behördlichen Brandschauen und BG-Begehungen. Der Grund ist ebenso banal wie gefährlich: Mitarbeiter klemmen die Tür auf, weil sie „stört", und das Feststellsystem wird stillgelegt oder überklebt. Im Brandfall kann sich Rauch dann ungehindert ausbreiten — die Fluchtwege werden unbrauchbar.

Deshalb schaut die Prüferin nicht nur auf die Technik, sondern auch auf die Praxis: Sind Keile vorhanden? Ist der Rauchmelder verklebt? Funktioniert der Freigabetaster überhaupt?

Monatliche Eigenkontrolle nicht vergessen

Zwischen den Jahresprüfungen ist der Betreiber verpflichtet, monatlich zu kontrollieren, ob:

  • der Rauchmelder-Testknopf noch funktioniert,
  • die Tür sich vollständig schließt,
  • keine Fremdgegenstände die Schließbewegung behindern.

Diese Kontrolle darf jede eingewiesene Person machen — sie sollte kurz dokumentiert werden (ein einfaches Kontrollprotokoll reicht).

Frist und Nachweis nicht mehr manuell verwalten

Wer mehrere Brandschutztüren im Gebäude hat, jongliert schnell mit verschiedenen Prüfterminen. Mit Allesparat trägst du das letzte Prüfdatum einmal ein, die nächste Fälligkeit läuft automatisch — und der digitale Nachweis liegt sofort griffbereit für den nächsten Kontrollbesuch.

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Häufige Fragen

Wie oft muss eine Brandschutztür geprüft werden?

Feststellanlagen an Brand- und Rauchschutzabschlüssen einmal pro Jahr durch eine Fachkraft nach DIN 14677. Zusätzlich monatliche Sicht- und Funktionskontrolle durch den Betreiber.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Eine ausgebildete Fachkraft für Feststellanlagen — in der Regel ein zertifizierter Brandschutzfachbetrieb. Der Prüfer muss die Herstellerangaben und die DIN 14677 kennen.

Was kostet die Jahresprüfung?

Meist 40–80 € pro Tür, abhängig von Anzahl, Anfahrt und Komplexität der Feststellanlage. Bei mehreren Türen pro Standort verhandelt sich der Stückpreis nach unten.

Muss die Prüfung dokumentiert werden?

Ja, mit Prüfprotokoll und Prüfplakette an der Tür bzw. der Auslösezentrale. Ohne Dokumentation gilt die Prüfung gegenüber Brandschau und Versicherer als nicht erfolgt.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen und Pflichten können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.