Prüfung kraftbetätigter Tore verwalten: Jahresfrist nach ASR A1.7
- Intervall
- alle 12 Monate
- Rechtsgrundlage
- ASR A1.7 · DGUV I 208-022
- Wer prüft?
- qualifizierter Fachbetrieb
Worum geht es?
Elektrische Rolltore, Sektionaltore, Schiebetüren und Schranken müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Sicherheitseinrichtungen wie Lichtschranken und Kontaktleisten verschleißen — ein Tor, das nicht rechtzeitig stoppt, kann schwerste Verletzungen verursachen.
Was passiert bei Versäumnis?
Torunfälle mit Quetschverletzungen ziehen regelmäßig Ermittlungsverfahren nach sich — die erste Frage gilt immer dem Prüfnachweis. Fehlt er, haftet der Betreiber, und die BG kann Regressansprüche stellen.
So hilft dir Allesparat
- Frist im Blick: Jahresprüfung je Tor erfassen, rechtzeitige Erinnerung inklusive.
- Sachkundigen organisieren: Geprüft wird durch einen qualifizierten Tor-Fachbetrieb. Allesparat organisiert, der Fachbetrieb prüft.
- Prüfbuch digital: Alle Prüfnachweise datiert im Archiv statt im verstaubten Tor-Prüfbuch.
Häufige Fragen
Wie oft müssen kraftbetätigte Tore geprüft werden?
Mindestens jährlich durch einen Sachkundigen — häufiger, wenn Hersteller oder Gefährdungsbeurteilung es verlangen. Grundlage: ASR A1.7 und DGUV Information 208-022.
Gilt das auch für das Rolltor in der kleinen Werkstatt?
Ja — jedes kraftbetätigte Tor im gewerblichen Einsatz ist prüfpflichtig, unabhängig von der Betriebsgröße.
Zuletzt aktualisiert: 18.07.2026
Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.