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Kraftbetätigte Tore prüfen: Jahresfrist nach ASR A1.7

Zuletzt aktualisiert: 19.07.2026 · Allesparat Redaktion

Kraftbetätigte Tore, Türen und Schranken müssen mindestens einmal jährlich durch eine Sachkundigen geprüft werden. Grundlage sind die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 („Türen und Tore") und die DGUV Information 208-022. Betroffen sind praktisch alle elektrisch angetriebenen Systeme: Rolltore in der Halle, Sektionaltore am Lager, Schiebetore am Betriebshof, automatische Schiebetüren am Kundeneingang.

Warum die Prüfpflicht so streng ist

Kraftbetätigte Tore verursachen jedes Jahr schwere Arbeitsunfälle. Die klassischen Szenarien:

  • Ein Mitarbeiter greift bei geöffnetem Rolltor unter das noch bewegliche Torblatt,
  • die Lichtschranke ist verstellt oder defekt und das Tor schließt auf ein Fahrzeug,
  • die Notabschaltung wurde überbrückt, weil sie „nervt".

Die jährliche Prüfung soll genau diese Punkte finden, bevor etwas passiert. Deshalb gehört sie zu den Prüfpflichten, die Berufsgenossenschaften bei Begehungen aktiv abfragen.

Was der Sachkundige prüft

Der Prüfumfang ist umfangreich, hier die typischen Kontrollpunkte:

BaugruppeWas wird geprüft
TorblattVerschleiß, Federspannung, Führungsschienen
AntriebMotor, Lager, Zahnräder, Endabschaltung
SicherheitseinrichtungenLichtschranke, Quetschschutzleiste, Notstopp
SteuerungNot-Aus, Handbetrieb, Verriegelung
KennzeichnungWarnhinweise, Bedienungsanleitung vor Ort

Nach bestandener Prüfung kommt eine Prüfplakette an das Tor und der Betreiber erhält ein Prüfprotokoll.

Wartung durch den Torbauer ≠ Sachkundigenprüfung

Ähnlich wie beim Aufzug wird die Wartung häufig mit der Prüfung verwechselt. Die Wartung kann der Torbauer als Servicevertrag anbieten — die eigentliche Sachkundigenprüfung ist davon unabhängig und muss extra beauftragt werden. Manche Torbauer bieten beides als Paket an; wichtig ist, dass die Prüfung als solche im Protokoll dokumentiert ist.

Automation ist kein Ersatz für Verantwortung

Bei den heutigen Systemen ist die Technik meistens gutmütig. Trotzdem gilt: Ohne Prüfnachweis kein Betreiberargument im Schadensfall. Mit Allesparat trägst du das Prüfdatum einmal ein und hast Protokoll und Erinnerung ohne Zusatzarbeit an einem Ort.

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Häufige Fragen

Welche Tore fallen unter die Prüfpflicht?

Alle mit motorischem Antrieb — Rolltore, Sektionaltore, Schiebetore, automatische Schiebetüren, Schranken, Falttore. Rein manuelle Tore ohne Antrieb sind ausgenommen, wenn keine Absturz- oder Quetschgefahr besteht.

Wie oft muss geprüft werden?

Mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen (befähigte Person). Grundlage: ASR A1.7, DGUV Information 208-022 und die Betriebssicherheitsverordnung.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Ein Sachkundiger mit entsprechender Schulung — in der Praxis der Torbauer, ein spezialisierter Fachbetrieb oder ein geschulter Elektriker mit ergänzender Ausbildung zum Sachkundigen für kraftbetätigte Tore.

Was passiert bei fehlender Prüfung?

Bei einem Unfall (z. B. Verletzung durch schlecht schließendes Tor) haftet der Betreiber. Der Nachweis der Sachkundigenprüfung ist auch bei BG-Begehungen und Versicherungsfällen zentral.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen und Pflichten können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.