Druckbehälter und Kompressoren prüfen: Fristen nach BetrSichV Anhang 2
Zuletzt aktualisiert: 19.07.2026 · Allesparat Redaktion
Druckbehälter, Kompressoren und Rohrleitungen sind überwachungsbedürftige Anlagen und müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung Anhang 2 Abschnitt 4 wiederkehrend geprüft werden. Wer welche Anlage prüfen darf und wie oft, hängt von der Gefährdungskategorie ab — bei einem klassischen Werkstattkompressor sieht das anders aus als bei einem Ammoniak-Kessel in der Industrie.
Die drei Prüfarten
Die BetrSichV kennt drei wiederkehrende Prüfungen bei Druckgeräten:
| Prüfung | Typisches Intervall | Umfang |
|---|---|---|
| Äußere Prüfung | 2 Jahre | Zustand, Sicherheitsarmaturen, Beschilderung |
| Innere Prüfung | 5 Jahre | Behälter innen, Korrosion, Werkstoff |
| Festigkeitsprüfung | 10 Jahre | Druckprüfung mit Wasser (Wasserstoß) |
Die konkreten Fristen können durch die Gefährdungsbeurteilung nach unten abweichen (kürzere Prüfung bei erhöhter Belastung). Nach oben nur mit sehr guter Begründung durch einen Sachverständigen.
Wer prüfen darf — der entscheidende Punkt
Die BetrSichV teilt Druckgeräte in Kategorien nach Druck-Volumen-Produkt ein. Vereinfacht:
- Untere Kategorien (z. B. kleiner Werkstattkompressor): „befähigte Person" darf prüfen — das kann ein geschulter Mitarbeiter oder ein Servicetechniker sein.
- Höhere Kategorien (größere Behälter, gefährliche Medien): zwingend eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) — also TÜV, DEKRA o. ä.
Wer sich nicht sicher ist, in welcher Kategorie sein Behälter liegt, findet die Angabe entweder auf dem Typschild oder bei der CE-Erklärung des Herstellers. Im Zweifel lässt sich das durch die ZÜS oder den Hersteller klären.
Der Kompressor als Klassiker
Der Werkstatt- oder Bau-Kompressor ist der Druckbehälter, den fast jeder Betrieb im Bestand hat und der genauso oft übersehen wird. Er wird gekauft, angeschlossen, benutzt — Prüfpflicht landet auf keinem Zettel.
Die typische Praxis: Ein spezialisierter Servicetechniker prüft im Zwei-Jahres-Rhythmus und dokumentiert das Ergebnis. Bei größeren Anlagen wird der ZÜS-Sachverständige beauftragt.
Fristen und Bescheinigungen digital verwalten
Weil Prüfabstände bei Druckbehältern bis zu 10 Jahre auseinander liegen können, ist das Vergessen fast schon Regel. Mit Allesparat legst du für jeden Behälter das letzte Prüfdatum ab, bekommst die nächste Fälligkeit automatisch berechnet und lagerst Prüfbescheinigungen digital — auffindbar auch dann, wenn die zuständige Person im Betrieb längst gewechselt hat.
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Häufige Fragen
Welche Druckbehälter sind prüfpflichtig?
Fast alle Druckbehälter im Betrieb ab bestimmten Kennwerten (Druck × Volumen). Bereits ein normaler Werkstattkompressor gehört meist dazu. Details regelt BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4.
Wer prüft?
Je nach Gefährdungskategorie: bei niedrigen Kategorien eine 'befähigte Person' aus dem Betrieb oder einem Fachbetrieb, bei höheren Kategorien zwingend eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
Wie oft?
Innere Prüfung meist alle 5 Jahre, Festigkeitsprüfung alle 10 Jahre, äußere Prüfung alle 2 Jahre — die genauen Fristen richten sich nach Gefährdungskategorie und Gefährdungsbeurteilung.
Was passiert, wenn die Prüfung fehlt?
Betrieb ist ohne gültige Prüfung nicht zulässig. Bei Unfällen mit Personen- oder Sachschaden droht persönliche Haftung der Geschäftsführung. Versicherungen können Leistungen kürzen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen und Pflichten können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.