Allesparat
Prüfpflicht

Jährliche Sicherheitsunterweisung: Pflicht nach ArbSchG §12 im Griff

Intervall
alle 12 Monate
Rechtsgrundlage
ArbSchG §12 · DGUV V1 §4
Wer prüft?
befähigte Person im Betrieb — kein Fachbetrieb nötig

Worum geht es?

Jeder Betrieb muss alle Beschäftigten mindestens einmal jährlich zu Sicherheit und Gesundheitsschutz unterweisen — so verlangen es ArbSchG §12 und DGUV Vorschrift 1. Das ist eine interne Pflicht: Du brauchst keinen Fachbetrieb, nur Regelmäßigkeit und eine lückenlose Dokumentation.

Was passiert bei Versäumnis?

Die Unterweisungsdokumentation wird bei jeder BG-Begehung und nach jedem Arbeitsunfall angefordert. Fehlt sie, drohen Bußgelder und nach einem Unfall der Vorwurf, die Beschäftigten nicht ausreichend geschützt zu haben.

So hilft dir Allesparat

  • Interne Pflicht, klar gekennzeichnet: Du unterweist selbst (oder eine beauftragte Person) — Allesparat erinnert jährlich daran.
  • Frist im Blick: Datum der letzten Unterweisung erfassen, die nächste Fälligkeit läuft automatisch.
  • Dokumentation archiviert: Unterschriebene Teilnehmerlisten einfach hochladen — datiert, prüfsicher, jederzeit vorzeigbar.

Häufige Fragen

Wie oft muss unterwiesen werden?

Mindestens einmal jährlich, außerdem bei Einstellung, Tätigkeitswechsel und neuen Arbeitsmitteln. Jugendliche müssen halbjährlich unterwiesen werden.

Muss die Unterweisung dokumentiert werden?

Ja — mit Datum, Inhalt und Unterschrift der Unterwiesenen. Ohne Dokumentation gilt die Unterweisung gegenüber der BG als nicht erfolgt.

Brauche ich dafür einen externen Dienstleister?

Nein. Unterweisen kann der Unternehmer selbst oder eine beauftragte fachkundige Person — wichtig sind Regelmäßigkeit und Dokumentation.

Zuletzt aktualisiert: 18.07.2026

Wichtiger Hinweis: Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.