Sicherheitsunterweisung: Pflicht, Inhalte und Dokumentation
Zuletzt aktualisiert: 19.07.2026 · Allesparat Redaktion
Alle Beschäftigten müssen mindestens einmal jährlich zu Sicherheit und Gesundheitsschutz unterwiesen werden. Grundlage sind das Arbeitsschutzgesetz §12 und die DGUV Vorschrift 1. Zusätzlich sind Unterweisungen bei Einstellung, Tätigkeitswechsel, neuen Arbeitsmitteln und nach Unfällen fällig — und bei Jugendlichen halbjährlich.
Was die Pflicht wirklich verlangt
Anders als oft gedacht ist die Unterweisung kein Formular, sondern ein Gespräch. Ihr Zweck ist, dass die Beschäftigten die konkreten Gefährdungen ihres Arbeitsplatzes kennen und wissen, wie sie sich verhalten sollen. Ein Standardvideo aus dem Internet erfüllt die Pflicht formell — aber im Ernstfall nicht.
Deshalb steht die Gefährdungsbeurteilung am Anfang: Sie sagt, welche Themen für den konkreten Betrieb relevant sind. Die Unterweisung setzt darauf auf.
Typische Themen im Jahresrhythmus
| Themengebiet | Beispielinhalte |
|---|---|
| Allgemeiner Arbeitsschutz | Verhalten im Notfall, Erste Hilfe, Fluchtwege |
| Brandschutz | Verhalten im Brandfall, Umgang mit Feuerlöschern |
| Arbeitsmittel | Sicherer Umgang mit Maschinen, PSA, Leitern |
| Chemikalien / Gefahrstoffe | Nur wenn im Betrieb vorhanden |
| Verkehrssicherheit | Innerbetrieblicher Verkehr, Stapler, LKW |
| Ergonomie | Bildschirmarbeit, Heben und Tragen |
Die Auswahl richtet sich nach dem Betrieb — ein Büro braucht wenige dieser Themen, eine Werkstatt viele.
Dokumentation: das Herzstück
Die Unterweisung selbst ist einfach — die Dokumentation ist der Punkt, bei dem es typischerweise klemmt. Ohne Unterschrift der Unterwiesenen gilt die Unterweisung im Zweifel als nicht erfolgt. Zur Dokumentation gehören:
- Datum und Dauer,
- Inhalte / behandelte Themen,
- Name und Qualifikation der/des Unterweisenden,
- Namen und Unterschriften der Teilnehmenden.
Wer digital unterweist, muss die Unterschriften trotzdem einholen (per Signatur-App, per Ausdruck, oder als Bestätigungsbaustein im E-Learning-System).
Warum diese Pflicht so oft schiefgeht
Sie ist kostenlos, formal einfach — und wird trotzdem in Kleinbetrieben regelmäßig übersehen. Der Grund: Es gibt keine externe Rechnung, die daran erinnert. Zwölf Monate rutschen schnell durch, und plötzlich hat der neue Mitarbeiter noch nie unterwiesen worden.
Die einfache Lösung
Trag das Datum der letzten Unterweisung einmal in Allesparat ein — die nächste Fälligkeit läuft automatisch, die Teilnehmerliste kannst du direkt digital archivieren. Bei der nächsten BG-Begehung reicht ein Klick, um die vollständige Historie zu zeigen.
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Häufige Fragen
Wie oft muss unterwiesen werden?
Mindestens einmal jährlich, außerdem bei Einstellung, Tätigkeitswechsel, nach Unfällen und bei neuen Arbeitsmitteln. Jugendliche mindestens halbjährlich.
Welche Themen gehören in die Unterweisung?
Betriebsspezifische Gefährdungen aus der Gefährdungsbeurteilung, Verhaltensregeln, Notfallmaßnahmen, Erste Hilfe, Brandschutz. Ergänzt um alle Themen, die sich seit der letzten Unterweisung geändert haben.
Wer darf unterweisen?
Der Unternehmer selbst oder eine 'fachkundige Person' — z. B. ein geschulter Vorgesetzter, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eine externe Beraterin. Wichtig: die Unterweisung muss betriebsspezifisch sein, nicht nur ein Standardvideo.
Reichen E-Learning-Systeme?
Nur teilweise. E-Learning kann Wissensvermittlung übernehmen, ersetzt aber nicht die Möglichkeit für Rückfragen und die betriebsspezifische Ansprache. Ideal ist eine Kombination.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen und Pflichten können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.