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Legionellenprüfung im Gewerbe: TrinkwV kompakt erklärt

Zuletzt aktualisiert: 19.07.2026 · Allesparat Redaktion

Betriebe mit zentraler Warmwasseranlage und Duschen — typisch für Hotels, Pflegeheime, Sportstätten und Gewerbebetriebe mit Umkleiden — müssen alle 3 Jahre eine Legionellenprüfung durch ein akkreditiertes Labor durchführen lassen. Grundlage ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) §14.

Wer genau betroffen ist

Die Pflicht gilt für Großanlagen im Sinne der TrinkwV. Die Definition kurz gefasst:

  • Speicher mit mehr als 400 Liter Volumen, oder
  • Rohrleitungsinhalt von mehr als 3 Litern zwischen Speicher und entferntester Entnahmestelle.

Zusätzlich muss die Anlage Vernebelungsstellen haben — praktisch immer Duschen. Reine Handwaschbecken zählen nicht.

Nicht betroffen: kleine dezentrale Durchlauferhitzer im Büro. Betroffen: fast jedes Hotel, jedes Pflegeheim, jeder Betrieb mit Umkleide und Duschen.

Warum die 3-Jahres-Frist so leicht überzogen wird

Drei Jahre sind ein langer Zeitraum. Zwischen zwei Prüfungen wechseln oft Verantwortliche, die Anlage wird umgebaut, eine neue Duschzeile kommt hinzu — und das ursprüngliche Prüfdatum verschwindet aus dem Bewusstsein. Wenn dann ein Bewohner oder Gast erkrankt, ist die Lage sofort kritisch.

Wie die Prüfung abläuft

  1. Probenahmestellen einbauen (einmalig, meist bei Erstprüfung). Ohne fachgerecht eingebaute Zapfstellen ist die Prüfung wertlos.
  2. Probenahme durch akkreditierten Probenehmer — mehrere Zapfstellen (mindestens Warmwasserausgang und weit entfernte Entnahmestellen).
  3. Laboranalyse — Ergebnis meist nach 10–14 Tagen.
  4. Bewertung:
    • unter 100 KBE/100 ml: Anlage einwandfrei,
    • 100–1000 KBE/100 ml: mittlere Belastung, Ursachenklärung nötig,
    • über 1000 KBE/100 ml: hohe Belastung, Sofortmaßnahmen und Meldung ans Gesundheitsamt.

Der Prüfbericht muss 10 Jahre aufbewahrt werden.

Nach einem Positivbefund

Ein positiver Befund ist unangenehm, aber selten die Betriebsschließung. Typische Sofortmaßnahmen:

  • Nachprobe zur Bestätigung,
  • Temperaturmanagement (Warmwasser >60 °C am Speicheraustritt),
  • Thermische oder chemische Desinfektion der Anlage,
  • ggf. Duschverbot bis zur Freigabe.

Genau dokumentiert und schnell umgesetzt, kann der Betrieb meist weiter laufen — ohne Dokumentation der Ursachensuche wird die Sache haarig.

Frist rechtzeitig planen — der Zeitfaktor

Wer 3 Monate vor Fristende an die Prüfung denkt, kommt komfortabel durch. Wer daran denkt, wenn die Frist schon vorbei ist, hat schnell ein Problem, weil das Labor Wartezeiten hat. Mit Allesparat erinnert dich das System rechtzeitig, Prüfbericht und Ursachenklärung landen sauber im digitalen Archiv.

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Häufige Fragen

Wann ist die Legionellenprüfung Pflicht?

Bei Großanlagen (>400 L Speicher oder >3 L Leitungsinhalt bis zur Entnahmestelle) mit Duschen oder anderen Vernebelungsstellen. Gewerbliche Nutzung: Prüfung alle 3 Jahre.

Wer darf die Probe nehmen?

Nur akkreditierte Probenehmer, die Analyse durch ein nach TrinkwV akkreditiertes Labor. Der Betreiber darf nicht selbst Proben nehmen.

Was passiert bei einem positiven Befund?

Ab bestimmten Konzentrationen (10 KBE/100 ml technischer Maßnahmenwert) müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden — Nachprobe, Ursachenklärung, ggf. Duscheinschränkung und Meldung ans Gesundheitsamt.

Wer haftet, wenn nicht geprüft wurde?

Der Betreiber (Arbeitgeber, Vermieter oder Hotelbetreiber). Bei einer Erkrankung ohne Prüfnachweis drohen Bußgeld, zivilrechtliche Haftung und im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen.

Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ist keine Rechtsberatung. Prüffristen und Pflichten können je nach Bundesland, Kommune und Gefährdungsbeurteilung deines Betriebs abweichen. Verbindlich sind die jeweils geltenden Vorschriften.